Angelkarten & Lizenzen

Angelkarten & Lizenzen können von uns nur direkt vor Ort, nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Fischerkarte + Einzahlungsbestätigung der Jahresfischerkarte) ausgegeben werden.

Wir sind für euch zu den folgenden Zeiten  vor Ort:

Montag - Freitag von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr 


Solltet ihr Fragen zu Gewässern haben, könnt ihr uns  gerne unter [email protected] oder zu den oben angegebenen Zeiten unter 0727360421 kontaktieren.

Außerhalb der Öffnungszeiten? - Kein Problem, kontaktiert uns einfach, wir finden einen Weg wie ihr zu eurer Angelkarte kommt 😉

Donau Landshaag + Weidet

Donau Landshaag + Weidet

Landshaager Fischereirecht:
Fischwasser der Donau linkes Ufer ab dem Kraftwerk Aschach bis Stromkilometer 2.156,9

Weideter Fischereirecht:
Fischwasser der Donau, linkes Ufer ab Stromkilometer 2.156,9 bis Stromkilometer 2.153,5 mit Einschluss der Weidetergräben (Altarme), Pesenbach-Vorfluter ab Stromkilometer 2.156,9 bis Stromkilometer 2.153,0

Erlaubte Geräte & Mittel:

  • 3 Ruten mit je 1 Angel 
  • Befischung nur vom Ufer aus
  • Nachtfischen vom 1. Juni - 31. März


Verboten ist:

  • Der Fischfang von Booten aus, sowie das verwenden von Booten aller Art zur Ausbringung von Ködern
  • Das Setzen oder Ausbringen von zusätzlichen Schwimmködern oder Bojen-Montagen zur Ausübung der Angelfischerei
  • Lebender Köderfisch
  • Nachtfischen vom 1. April - 31. Mai



Tageslizenz (24 h) - 10,00 €   ✔ lagernd
Jahreslizenz - 50,00 €             ✔ lagernd

Donau Aschach - Engelhartszell

Donau Aschach - Engelhartszell

Donau Stromkilometer 2163,0 Aschach Kraftwerk bis Stromkilometer 2201,77 Grenzbach bei Engelhartszell, beide Donauufer.

Erlaubte Geräte & Mittel:

  • 3 Ruten mit je 1 Angel oder Blinker
  • Befischung nur vom Ufer aus
  • Nachtfischen vom 1. Juni - 31. März


Entnahme pro Fischtag:
Es dürfen maximal 10 Fische, davon 2 Raubfische (Hecht oder Zander) angeeignet werden. Gehälterte Fische (Setzkescher, Kübel, etc.) gelten als angeeignet. Grundeln aller Arten und nicht heimische Fische ausgenommen.


Verboten ist:

  • Der Fischfang von Booten aus, sowie das verwenden von Booten aller Art zur Ausbringung von Ködern
  • Das Setzen oder Ausbringen von zusätzlichen Schwimmködern oder Bojen-Montagen zur Ausübung der Angelfischerei
  • Lebender Köderfisch
  • Nachtfischen vom 1. April - 31. Mai
  • Lagerfeuer vom 15. April - 15. Oktober



Tageslizenz (24 h) - 17,00 €    ✔ lagernd
Wochenlizenz - 35,00 €            ✔ lagernd
Monatslizenz - 45,00 €             ✔ lagernd

Jahreslizenz - 125,00 €            ✔ lagernd

Feldkirchner Badeseen 1,2 & 5

Feldkirchner Badeseen 1,2 & 5



Arten des Fischens und Fangzeiten:
Es darf nur vom Ufer aus mit höchstens 2 Ruten (mit je einem Einzelhaken) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gefischt werden.

Mindestfangmasse:
Es gilt des Landesfischereigesetz Oberösterreich.

Jeder Edelfisch (Hecht, Zander, Schleie, Forelle, Amur oder Karpfen) muss unmittelbar nach dem Fang in das Fangverzeichnis eingetragen werden, wenn er gehältert und somit behalten wird. Gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht oder zurückgesetzt werden. Karpfen über 75 cm, ausgenommen Amur, müssen sofort schonend zurückgesetzt werden.

Entnahme pro Fischtag:
Maximal 10 Fische, davon 2 Edelfische (jedoch nur 1 Hecht oder 1 Zander). Bei 2 gehälterten Fischen ist das weiterfischen verboten.

Verboten ist:

  • Das Fischen im Monat Mai
  • Spinnfischen jeder Art vom 1. Februar bis 31. Mai
  • Die Verwahrung von Fischen, welche nicht selbst gefangen wurden
  • Zwilling- und Drillingshaken, ausgenommen beim Spinnfischen
  • Die Verwendung von Echolot, Anfüttern, Fischputzen sowie Zelten und Campieren werden zur Anzeige gebracht.
  • Forellen lt. gesetzlichen Mindestmaß dürfen nicht zurückgesetzt werden
  • Fliegenfischen ganzjährig verboten



Tageslizenz - 23,00 €     ✔ lagernd



Jahreskarten können nur direkt über den Feldkirchner Fischereiverein bezogen werden. Siegfried Prieschl - 06646323030

Feldkirchner Badeseen 3 & 4

Feldkirchner Badeseen 3 & 4

Angelzeiten:
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang - Jahreskarte Nachtfischen erlaubt

Abgelgerät:
Maximal 2 Angelruten mit je einem Einfachhaken, Drillinge nur zum Spinnfischen erlaubt. Spinnfischen und/oder die Verwendung von Köderfischen, ist in den Monaten Februar, März, April und Mai verboten. Anfüttern ist verboten. Ebenso die Verwendung von Futterbooten und anderen Hilfsmitteln. Futterkorb, Futterspirale und der gleichen sind erlaubt. Die Fischerei darf ausnahmslos nur vom Ufer ausgeübt werden. Angelruten dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Das Fischen im Durchstich zwischen 3 & 4 See ist verboten.
Registrierung zum kostenlosen parken für 2022 vorbehaltlich neues Parksystem. Registrierung muss selbst gemacht werden.

Entnahme:
Maximal 8 Fische pro Tag - davon insgesamt nur 3 Fische folgender Arten: Karpfen, Hecht, Zander, Forelle, Schleie - hiervon jedoch maximal 2 Karpfen oder 2 Raubfische (Hecht/Zander). Grundeln unterliegen keiner Entnahmebeschränkung. Pro Kalenderjahr max. 30 Karpfen, 10 Raubfische (Hecht, Zander). Karpfen über 70 cm müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Gehälterte Fische gelten als entnommen und dürfen weder ausgetauscht, noch zurückgesetzt werden. Entnommene Fische dürfen im Uferbereich nicht entschuppt und ausgenommen werden.


Brittelmaße:

Karpfen 40 cm, Schleie 30 cm. Für alle anderen Fische gelten die Mindestfangmaße des OÖ Fischereigesetzes.



Tageslizenz  - 25,00 €                      ✔ lagernd
Tageslizenz Mitglied - 20,00 €
      ✔ lagernd 

Jahreslizenz See 3 - 175,00 €        ✔ lagernd 

Jahreslizenz See 4 - 260,00 €        ✔ lagernd 

Kombilizenz 3 +4 - 320,00 €           ✔ lagernd 

Petrijünger Alkoven See 2 + 3

Petrijünger Alkoven See 2 + 3

SAISON 16.03. - 31.10.

Nicht gültig für das Befischen von Zander, Hecht & Wels.

  • 2 Ruten mit je 1 Angel.


  • Blinkern, fischen mit lebendem oder totem Köderfisch verboten.


  • Gefangene Fische dürfen nicht lebend mitgenommen werden.


  • Jeder Angler hat seinen eigenen Setzkescher.


  • Fische in der Schonzeit oder unter den angeführten Mindestmaßen dürfen nicht gehältert werden.


  • Das Austauschen von bereits gehälterten Fischen gegen einen eventuell größeren oder anderen ist verboten.


  • Das Entschuppen und Ausnehmen der Fische ist nur am Fischputzplatz erlaubt.


  • Mäßiges Anfüttern ist erlaubt.


  • Zusätze von Reizstoffen aller Art sind verboten.


  • Das Mitnehmen von Hunden ist nur nach Absprache an Angelplätzen entlang der Straße und Parkplatz geduldet.


  • Beginn und Ende des Fischens ist im Schaukasten am Haus ersichtlich.


  • Den Anordnungen der Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.


  • Fahrzeuge. gleich welcher Art, dürfen nur am Parkplatz gegenüber dem Clubhaus abgestellt werden.


  • Karpfen ab 60 cm ganzjährig geschont


  • Forellen dürfen nicht zurückgesetzt werden.


  • Bei nicht erreichen des bezahlten Ausfanges gibt es keinerlei Rückerstattung


  • Bei Vergehen gegen diese Bestimmungen, ist die Tagesbewilligung dem Kontrollorgan auszuhändigen. Die Vereinsleitung entscheidet über weitere Maßnahmen.


  • Ansonsten gelten die Bestimmungen des OÖ Fischereigesetzes.



Fangbeschränkung:
4 Weißfische
4 Forellen oder 2 Karpfen
Nach der Entnahme von 4 Forellen oder 2 Karpfen muss das Fischen eingestellt werden.

Tageslizenz mit Entnahme  - 30,00 €    ✔ lagernd

Petrijünger Alkoven See 2, 3 + 4

Petrijünger Alkoven See 2, 3 + 4

 

SAISON 16.03. - 31.10. 

Nicht gültig für das Befischen von Zander, Hecht & Wels.

Für See 4 gelten für die 16 Fischerplätze Sonderbestimmungen lt. Aushang im Schaukasten. Platzreservierung auf See 4 nur während der Büro-Öffnungszeiten möglich. Ohne Platzreservierung ist das Fischen auf freien Plätzen bis zum Eintreffen der angemeldeten Fischer erlaubt.

  • 2 Ruten mit je 1 Angel.


  • Blinkern, fischen mit lebendem oder totem Köderfisch verboten.


  • Mäßiges Anfüttern ist erlaubt.


  • Zusätze von Reizstoffen aller Art sind verboten.


  • Das Mitnehmen von Hunden ist nur nach Absprache an Angelplätzen entlang der Straße und Parkplatz geduldet.


  • Beginn und Ende des Fischens ist im Schaukasten am Haus ersichtlich.


  • Den Anordnungen der Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.


  • Fahrzeuge. gleich welcher Art, dürfen nur am Parkplatz gegenüber dem Clubhaus abgestellt werden.


  • Bei Vergehen gegen diese Bestimmungen, ist die Tagesbewilligung dem Kontrollorgan auszuhändigen. Die Vereinsleitung entscheidet über weitere Maßnahmen.


  • Ansonsten gelten die Bestimmungen des OÖ Fischereigesetzes.



Fangbeschränkung:
Keine Entnahme - Catch & Release only


Tageslizenz ohne Entnahme  - 20,00 €    ✔ lagernd

Brandstätter Sporn

Brandstätter Sporn

Im Brandstätter Sporn von der Grenztafel "Fischereigrenze Sporn" an der Donaudamminnenseite (Stromkilometer 2.157,4) bis zur Mündung in die Aschach - Länge ca. 800 m

Erlaubte Geräte & Mittel:

  •  Maximal 2 Angelruten
  • Nacht- und Fliegenfischen erlaubt
  • Nachtfischverbot April & Mai
  • Anfüttern erlaubt


Verboten ist:

Das Fischen vom Boot.

Karte beinhaltet keine Fahrt- oder Parkerlaubnis.
Es gilt die Donaufischereiordnung!


Fangbeschränkung:
10 Fische pro Tag - davon höchstens 3 Forellen, Hecht, Karpfen oder Zander

Tageslizenz (inkl. Donau) - 15,00 €    ✔ lagernd
Jahreslizenz - 80,00 €                          ✔ lagernd 

Donau Fischerinnung Eferding

Donau Fischerinnung Eferding

In der Donau am rechten Ufer von Stromkilometer 2.157,4 (oberhalb des Gasthofes "Dieplinger-Langmayr" stromabwärts bis zum Stromkilometer 2.153,0 - Länge ca. 4,4 km

Erlaubte Geräte & Mittel:

  •  Maximal 3 Angelruten
  • Nacht- und Fliegenfischen erlaubt
  • Nachtfischverbot April & Mai
  • Anfüttern erlaubt


Verboten ist:

Das Fischen vom Boot.

Karte beinhaltet keine Fahrt- oder Parkerlaubnis.
Es gilt die Donaufischereiordnung!


Fangbeschränkung:
10 Fische pro Tag - davon höchstens 3 Forellen, Hecht, Karpfen oder Zander

Tageslizenz (inkl. Sporn) - 15,00 €    ✔ lagernd
Wochenlizenz - 40,00 €                        ✔ lagernd

Jahreslizenz - 100,00 €                       ❌ nicht lagernd 

Innbach Fischerinnung Eferding

Innbach Fischerinnung Eferding

Im Innbach von der Taubenbrunnerbrücke, flußabwärts bis zum Fischerhaus in Neudeck (Haus Gstocket Nr. 66) - Länge ca. 4,1 km

Erlaubte Geräte & Mittel:

  •  Maximal 2 Angelruten
  • Nacht- und Fliegenfischen erlaubt
  • Nachtfischverbot April & Mai
  • Anfüttern erlaubt


Verboten ist:

Das Fischen vom Boot.

Karte beinhaltet keine Fahrt- oder Parkerlaubnis.
Es gilt die Donaufischereiordnung!


Fangbeschränkung:
10 Fische pro Tag - davon höchstens 3 Forellen, Hecht, Karpfen oder Zander

Wochenlizenz - 40,00 €      ✔ lagernd

Jahreslizenz - 100,00 €      ❌ nicht lagernd 


Aschach Fischerinnung Eferding

Aschach Fischerinnung Eferding

In der Aschach vom Grenzstein beim Aschachdurchstich (ehem. Exlwiese) flußabwärts bis zur Fischereigrenze (ca. 900 m unterhalb der Langenhaufenbrücke) - Länge ca. 6 km

Erlaubte Geräte & Mittel:

  •  Maximal 2 Angelruten
  • Nacht- und Fliegenfischen erlaubt
  • Nachtfischverbot April & Mai
  • Anfüttern erlaubt


Verboten ist:

Das Fischen vom Boot.

Karte beinhaltet keine Fahrt- oder Parkerlaubnis.
Es gilt die Donaufischereiordnung!


Fangbeschränkung:
10 Fische pro Tag - davon höchstens 3 Forellen, Hecht, Karpfen oder Zander

Wochenlizenz - 40,00 €      ✔ lagernd

Jahreslizenz - 100,00 €      ✔ lagernd  


Kombilizenz Eferdinger Fischerinnung

Kombilizenz Eferdinger Fischerinnung

Brandstätter Sporn - Donau - Innbach - Aschach
Alle Gewässer der Eferdinger Fischerinnung in einer Kombilizenz.

Erlaubte Geräte & Mittel:

  •  Donau 3 Angelruten sonst 2 Angelruten
  • Nacht- und Fliegenfischen erlaubt
  • Nachtfischverbot April & Mai
  • Anfüttern erlaubt


Verboten ist:

Das Fischen vom Boot.

Karte beinhaltet keine Fahrt- oder Parkerlaubnis.
Es gilt die Donaufischereiordnung!


Fangbeschränkung:
10 Fische pro Tag - davon höchstens 3 Forellen, Hecht, Karpfen oder Zander

Jahreslizenz - 220,00 €      ✔ lagernd 

Donau Agrana

Donau Agrana

Donau rechtes Ufer von Stromkilometer 2.160,4 (unterhalb der Pfarrkirche Aschach) bis Stromkilometer 2.157,4

Erlaubte Geräte & Mittel:

  • 3 Angelruten


Nachtfischen ist nur mit Jahres- und Monatskarte in den Monaten Juni, Juli & August erlaubt. In den anderen Monaten bzw. mit Tageskarte darf von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gefischt werden.


Verboten ist:

Das Fischen vom Boot.

Karte beinhaltet keine Fahrt- oder Parkerlaubnis. 

Es gilt die Donaufischereiordnung! 


Fangbeschränkung:
15 Fische pro Tag - davon höchstens 5 Edelfische

Tageslizenz - 5,50 €          ✔ lagernd 

Monatslizenz - 22,00 €     ✔ lagernd 

Jahreslizenz - 60,50 €      ✔ lagernd